Weiter wird ausgeführt, der bisherige Therapieverlauf habe aufgezeigt, dass die Introspektionsfähigkeit des Beschuldigten in Bezug auf seine deliktsrelevanten Anteile und vor allem die pädophile Ansprechbarkeit im Einzel-Setting anfänglich nur begrenzt habe ausgebaut werden können. Inzwischen könne er die Diagnose einer sexuellen Präferenzstörung akzeptieren. Während der Beschuldigte zu Beginn der Therapie mehrheitlich nach situationalen Hinweisen gesucht habe, um seine Taten zu begründen, könne er inzwischen erkennen, dass auch eine starke pädosexuelle Neigung bei ihm vorliege, welche die Tatbegehung begünstigt habe (pag.