Er sei mittlerweile in der Lage zu erkennen, dass bei ihm eine ausgeprägte pädosexuelle Neigung vorliege. Durch die intensive Auseinandersetzung im Gruppensetting sei es dem Beschuldigten im weiteren Therapieverlauf zunehmend gelungen, die Diagnose und Hypothese des Sachverständigen in seine Delikterklärung zu integrieren (pag. 1073). Weiter wird ausgeführt, der bisherige Therapieverlauf habe aufgezeigt, dass die Introspektionsfähigkeit des Beschuldigten in Bezug auf seine deliktsrelevanten Anteile und vor allem die pädophile Ansprechbarkeit im Einzel-Setting anfänglich nur begrenzt habe ausgebaut werden können.