Dem im Hinblick auf die vorinstanzliche Hauptverhandlung vom 9./10. November 2021 eingeholten Therapiebericht vom 19. September 2021 (pag. 916 ff.) lässt sich entnehmen, dass seit der letzten Berichterstattung insgesamt 7 Sitzungen stattgefunden hätten (pag. 916). Sodann wird ausgeführt, der bisherige Therapieverlauf bestätige, dass die Introspektionsfähigkeit des Beschuldigten in Bezug auf seine deliktsrelevanten Anteile sowie die pädophile Nebenströmung noch ausgebaut werden müsse. Eine gewisse Einsicht scheine vorhanden zu sein, aber die Akzeptanz der Diagnose sowie die Integration der gutachterlichen Delikthypothese seien noch weitgehend oberflächlich.