Er zeige von sich aus wenig Einsicht in die entsprechenden deliktsrelevanten Anteile, externalisiere und bagatellisiere das eigene Fehlverhalten. Erst in der letzten Therapiesitzung vom 6. April 2021, nach über einem Jahr Therapie, habe der Beschuldigte seine pädosexuelle Neigung von sich aus angesprochen. Zu diesem Zeitpunkt sei bekannt gewesen, dass die Praxisstelle sich zur Behandlung äussern und die Tathypothese des Sachverständigen als nachvollziehbar erklären werde (pag. 844). Dem im Hinblick auf die vorinstanzliche Hauptverhandlung vom 9./10. November 2021 eingeholten Therapiebericht vom 19. September 2021 (pag.