Der Beschuldigte habe für eine gewisse Einsicht zwei Jahre gebraucht. Mittlerweile habe der Beschuldigte grosse Fortschritte gemacht, auch wenn er sich erst in einer mittleren Phase befinde, würde gerade die lange Dauer der Entwicklungen zeigen, dass er nicht aus seinem gewohnten Setting herausgerissen werden dürfe. Im Übrigen sei unklar, ob im Strafvollzug überhaupt ein gutes, angemessenes Setting gefunden werden könnte. Auch der behandelnde Therapeut habe gesagt, er wünsche sich die Weiterführung der Therapie wie bisher.