vor allem auch, weil während laufendem Strafverfahren ein Rückfall passiert sei. Es liege ein eingeschliffenes Verhalten vor, welches sich über Jahre eingeprägt habe (pag. 944 Z. 35 ff.). Im Rahmen der Berufungsverhandlung ergänzte der Sachverständige diesbezüglich, die Rückfallgefahr bestehe ganz klar, die Verhaltensmuster würden dies zeigen und es gebe noch kein gutes Erklärungsmodell. Das «Kicksuchen» könne auch wieder zurückkommen. Es sei gut, sich dem bewusst zu sein und nach einer anderen Strategie zu suchen. Ein wichtiger Aspekt für die Therapiestelle werde sein, wie der Beschuldigte seine Sexualität lebt;