Effektive Einsicht oder Reue hinsichtlich seiner Taten ist hingegen keine erkennbar. So gab er anlässlich der Berufungsverhandlung auf die Frage, ob er sich vorstellen könne, dass die Kinder keine Freude gehabt hätten, lediglich zur Antwort, doch, das könne er, auch wenn es gelacht habe (pag. 1117 Z. 25 f.). Auf die Frage, ob er wisse, dass es ohne Konsumenten auch keinen Markt gäbe, gab er lediglich eine ausweichende Antwort (vgl. pag. 1117 Z. 28 ff.).