Inzwischen könne der Beschuldigte die Diagnose einer sexuellen Präferenzstörung akzeptieren. Während er zu Beginn der Therapie mehrheitlich nach situationalen Hinweisen gesucht habe, um seine Taten zu begründen, könne er inzwischen erkennen, dass auch eine starke pädosexuelle Neigung bei ihm vorliege, welche die Tatbegehung begünstigt habe (pag. 1072 ff.). Damit ist zwar auf eine zunehmende Einsicht des Beschuldigten in seine Krankheit zu schliessen, die indes mit intensiver Therapie erarbeitet worden ist. Effektive Einsicht oder Reue hinsichtlich seiner Taten ist hingegen keine erkennbar.