Er sei gezwungen gewesen, sich vertieft und intensiver mit den Tatvorwürfen auseinanderzusetzen und seine eigenen Anteile kritisch zu hinterfragen. Er sei mittlerweile in der Lage zu erkennen, dass bei ihm eine ausgeprägte pädosexuelle Neigung vorliege. Durch die intensive Auseinandersetzung im Gruppensetting sei es dem Beschuldigten im weiteren Therapiesetting zunehmend gelungen, die Diagnose und Hypothese des Sachverständigen in seine Delikterklärung zu integrieren. Inzwischen könne der Beschuldigte die Diagnose einer sexuellen Präferenzstörung akzeptieren.