So erstattete die Bundeskriminalpolizei am 16. September 2019 Bericht an die Kantonspolizei Bern, wonach über den Anschluss des Beschuldigten vom 11. März 2018 bis 20. Juli 2019 mehrmals verbotene kinderpornografische Dateien ganz oder teilweise heruntergeladen worden seien (pag. 34 ff.). Die einschlägige Vorstrafe sowie die erneute Delinquenz während laufender Strafuntersuchung zeugen von einer gewissen Unbelehrbarkeit des Beschuldigten und wirken sich deutlich straferhöhend aus. Die Kammer erachtet eine Straferhöhung um 8 Monate als angemessen.