Eine weitere Einvernahme fand am 13. Juni 2018 statt (pag. 70 ff.). Obwohl dem Beschuldigten damit unbestrittenermassen bewusst war, dass gegen ihn eine Strafuntersuchung lief, delinquierte er wenige Monate nach Eröffnung der Untersuchung erneut. So erstattete die Bundeskriminalpolizei am 16. September 2019 Bericht an die Kantonspolizei Bern, wonach über den Anschluss des Beschuldigten vom 11. März 2018 bis 20. Juli 2019 mehrmals verbotene kinderpornografische Dateien ganz oder teilweise heruntergeladen worden seien (pag.