Bereits wenige Monate nach dem ersten Schuldspruch vom 23. November 2016 (wegen Pornografie, begangen in der Zeit vom 24. November 2010 bis am 2. September 2015) delinquierte er am 5. März 2017 erneut. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde am 24. Juli 2017 eröffnet. Die Hausdurchsuchung, welche die Beschlagnahmeverfügung vom 17. August 2017 zur Folge hatte, fand am 15. August 2017 statt (pag. 655). Am gleichen Tag wurde der Beschuldigte erstmals einvernommen (pag. 61 ff.). Eine weitere Einvernahme fand am 13. Juni 2018 statt (pag.