Diesbezüglich meinte der Beschuldigte oberinstanzlich, es sei möglich, dass er eine unglaubliche Anzahl an Stunden mit solchen Sachen im Internet verbracht habe. Wenn man einen solchen Ordner herunterlade, seien das schnell mal tausend Bilder. Wenn man zwei Stunden herunterlade, sei das eine rechte Menge (pag. 1118 Z. 5 ff.). Vor der Vorinstanz gab der Beschuldigte zudem an, er habe nur noch zwei Laptops vom Geschäft. Dort käme es ihm nicht in den Sinn, so etwas zu machen (pag. 949 Z. 23 f.). Im Haushalt habe es auch noch den Laptop seiner Frau, dieser sei aber tabu (pag. 950 Z. 3 f.).