Er wisse nicht mehr, wieso er die Suchabfragen bei der Polizei zunächst abgestritten habe, es sei wohl eine Schutzstrategie gewesen. Er habe gewusst, dass das, was er gemacht habe, verboten sei und habe es trotzdem gemacht (pag. 1115 Z. 23 ff.). Aus dem anfänglichen «Gwunder» und dem «Kick» (pag. 64 Z. 163 und pag. 107 Z. 54) sind unzählige Stunden des Konsumierens illegaler Erzeugnisse geworden. Diesbezüglich meinte der Beschuldigte oberinstanzlich, es sei möglich, dass er eine unglaubliche Anzahl an Stunden mit solchen Sachen im Internet verbracht habe.