107 Z. 53). Aus dem Verlauf und den Cachedaten des Beschuldigten konnten indes einschlägige Suchbegriffe extrahiert werden. Anlässlich der Einvernahme vom 10. März 2021 meinte der Beschuldigte diesbezüglich, ja, es könne sein (pag. 89 Z. 138 ff.). Oberinstanzlich gab er sodann zu Protokoll, er habe die Internetadressen so gefunden, indem er im Internet durch legale Pornografie, welche mit entsprechenden Extensions versehen gewesen seien, dann weiter und weiter gesucht habe (pag. 1115 Z. 3 ff.). Er habe bei legaler Pornografie weitergeklickt und da seien plötzlich Sachen aufgegangen.