Die gefundenen Bilder und Videos zeigen die Minderjährigen involviert in Oral-, Analund Geschlechtsverkehr untereinander sowie mit Erwachsenen, oft werden auch Berührungen von Geschlechtsteilen, Fingerpenetrationen und Masturbation der Minderjährigen gezeigt» (pag. 1008 f.; S. 21 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Zudem sind gemäss den rechtskräftigen vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen Abbildungen von Ejakulat auf Vagina, Po, Gesicht und Bauch von teilweise sehr jungen Mädchen vorhanden (pag. 997; S. 10 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung).