Damit gehört der Beschuldigte gemäss Staatsanwaltschaft zu den tragischen Spitzenreitern im Kanton Bern (pag. 954). Diese Erzeugnisse beinhalten gemäss der Vorinstanz «hauptsächlich tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, zu einem geringen Teil auch nicht tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sowie sexuelle Handlungen mit Tieren. Die gefundenen Bilder und Videos zeigen die Minderjährigen involviert in Oral-, Analund Geschlechtsverkehr untereinander sowie mit Erwachsenen, oft werden auch Berührungen von Geschlechtsteilen, Fingerpenetrationen und Masturbation der Minderjährigen gezeigt» (pag.