 virtuelle Kinderpornografie: Bilderzeugnisse 543; Videoerzeugnisse 33  Zoophilie: Bilderzeugnisse 0; Videoerzeugnisse 24 Betreffend den Vorwurf des Anbietens ist der Beschuldigte sodann geständig, einmal auf der Internetplattform «Chatstep» verbotene Pornografie angeboten zu haben. Betreffend die Menge der angebotenen Erzeugnisse ist die Vorinstanz zu Gunsten des Beschuldigten von einem Minimum von total 165 Dateien ausgegangen (pag. 994 und pag. 998 f.; S. 7 und S. 11 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). In diesem Sinne erachtete die Vorinstanz den Sachverhalt gemäss der Anklageschrift (pag.