Weiter in Rechtskraft erwachsen sind die Verurteilungen des Beschuldigten zu einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot und zu den vorinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 29'453.00 (Ziff. II.2. und II.3. des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie der Widerruf des mit Urteil der Vorinstanz vom 23. November 2016 gewährten bedingten Vollzugs für eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu CHF 140.00 unter Auferlegung der diesbezüglichen Verfahrenskosten von CHF 300.00 an den Beschuldigten (Ziff. III. des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs). Mangels Anfechtung ist auch die erstinstanzliche Entschädigung der amtlichen Verteidigung (Ziff.