I. des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie der Schuldspruch wegen Pornografie, mehrfach begangen durch Anbieten, Herstellen und Besitz von pornografischen Bildern und Videos, welche tatsächliche und nicht tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sowie sexuelle Handlungen mit Tieren zum Inhalt haben (Ziff. II. des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs). Weiter in Rechtskraft erwachsen sind die Verurteilungen des Beschuldigten zu einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot und zu den vorinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 29'453.00 (Ziff.