Weiter beantragte sie die Verurteilung des Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von maximal 18 Monaten, wobei die Strafe zugunsten einer ambulanten Massnahme aufzuschieben sei, und zu den darauf entfallenden Verfahrenskosten. Schliesslich beantragte sie, das Urteil der Vorinstanz vom 23. November 2016 sei zu widerrufen, über die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte sei von Amtes wegen zu verfügen, das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gestützt auf die eingereichte Honorarnote gerichtlich zu bestimmen und allfällige weitere Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen (pag. 1139 f.).