5 einfach erklärbar (pag. 1120 Z. 39 ff.). Die Steuerungsfähigkeit sei gegeben gewesen und die Hauptstörung liege in der pädosexuellen Neigung (pag. 1121 Z. 29 f.). Allenfalls könne von autistischen Zügen innerhalb einer Normvariante gesprochen werden, aber eine Störung liege nicht vor (pag. 1121 Z. 42 ff.). Nach Ansicht der Kammer sind die Ausführungen des Sachverständigen nachvollziehbar, schlüssig und überzeugend.