In seinem Schreiben zum Ergänzungsbericht vom 28. Februar 2023 hat der behandelnde Therapeut festgehalten, beim Beschuldigten liege zweifellos eine pädosexuelle Nebenströmung vor, zusätzlich aber auch eine Autismus-Spektrums-Störung (pag. 1093 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurde der Sachverständige einlässlich zu dieser zusätzlichen Diagnose befragt. Dieser führte insbesondere aus, gegen eine Autismus-Spektrums-Störung spreche, dass der Beschuldigte sehr viele Vereinsaktivitäten verfolgt habe, eine Familie mit Kindern habe und in vielen Bereichen sehr erfolgreich sei (pag. 1119 Z. 34 ff.). Er habe sich auch im Militär behaupten müssen (pag.