(nachfolgend: Sachverständiger) mit Verfügung vom 2. März 2023 zur Kenntnis gebracht wurde (pag. 1104 f.). Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 6. Februar 2023; pag. 1082 f.) sowie ein aktueller Leumundsbericht inklusive Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 26. Januar 2023; pag. 1064 ff.), über den Beschuldigten eingeholt. Schliesslich wurden der Beschuldigte sowie der Sachverständige anlässlich der Berufungsverhandlung einvernommen (pag. 1109 ff.).