1070 ff.). Am 23. Februar 2023 stellte die Verteidigung den Beweisantrag, es seien die Einverständniserklärung sowie der Teilnehmervertrag des Beschuldigten für das ASAT Suisse (Anti-Sexuelle-Aggressivität-Training) der H.________ AG zu den Akten zu erkennen (pag. 1085). Mit Verfügung vom 27. Februar 2023 wurde diesem Antrag entsprochen (pag. 1091 f.). Mit Schreiben vom 28. Februar 2023 reichte der behandelnde Therapeut eine Ergänzung zu seinem Ergänzungsbericht vom 26. Januar 2023 nach (pag. 1093 ff.), welche den Parteien und Dr. med. C.________ (nachfolgend: Sachverständiger) mit Verfügung vom 2. März 2023 zur Kenntnis gebracht wurde (pag.