Es wird ohne Aufschub des Vollzugs der Freiheitsstrafe eine ambulante therapeutische Behandlung (delikt- und störungsorientierte Therapie) angeordnet. 2. Zu einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot. A.________ wird jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, lebenslänglich verboten. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 13’399.00 und Auslagen von CHF 16'054.00, insgesamt bestimmt auf CHF 29'453.00.