- in der Zeit vom 03.09.2015 bis 14.11.2019 in E.________ (Adresse) und F.________ (Adresse), durch Besitz von pornografischen Bildern und Videos, welche tatsächliche und nicht tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sowie sexuelle Handlungen mit Tieren zum Inhalt haben; und in Anwendung der Art. 40, 47, 49 Abs. 1, 63, 67 Abs. 3 lit. d Ziff. 2, 197 Abs. 4 und 5 StGB Art. 426 ff. StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten.