1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht; nachfolgend Vorinstanz) fällte am 10. November 2021 folgendes Urteil (pag. 970 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Pornografie, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom 01.01.2014 bis 02.09.2015 in E.________ (Adresse) und evtl. anderswo, durch Besitz von pornografischen Bildern und Videos, welche tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt haben, wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II.