21. Fazit Der Beschuldigte wird zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à CHF 70.00, ausmachend CHF 700.00, bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 490.00 verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wird auf 3 Tage festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung