20.4 Fazit Strafe Auch unter Berücksichtigung der Täterkomponenten erachtet die Kammer eine Geldstrafe von 17 Tagessätzen als verschuldensangemessen. 20.5 Vollzugsform und Tagessatzhöhe Die Gewährung des bedingten Strafvollzugs mit einer minimalen Probezeit von zwei Jahren steht aufgrund des Verschlechterungsverbots nicht zur Diskussion. Der Beschuldigte verfügt gemäss Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse über ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 7’577.00 (pag. 301). Unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 25 % für Krankenkasse und Steuern sowie der Unterstützungsabzüge von total 62.5 % (Ehepartner 15 %;