16.2 Subsumtion In subjektiver Hinsicht ist festzuhalten, dass der Beschuldigte wusste, dass vor ihm weitere Fahrzeuge im Begriff waren, von der Einfahrspur auf die Normalspur zu wechseln. Gerade aufgrund dieses (Einspur-)Verkehrs will der Beschuldigte den doppelten Spurwechsel durchgeführt haben, den er in der konkreten Situation als beste Option erachtet haben will. Dies, obwohl er in der sich ihm präsentierenden Situation mit der naheliegenden Möglichkeit des Verlangsamens des Lieferwagens zwecks Platzschaffung für die einspurenden Fahrzeuge rechnete (vgl. EV HV pag. 131 Z. 5 ff.).