10 1/6-Tacho-Regel ein metrischer Abstand von rund 14.9 Metern, welcher mit dem gutachterlich erstellten Maximalabstand von 14 Metern unterschritten wurde. Wird auf die minimale Geschwindigkeit von 79.1 km/h abgestellt, entspricht der metrische Abstand bei einem zeitlichen Abstand von 0.56 Sekunden rund 12.3 Metern und unterschreitet damit ebenso die 1/6-Tacho-Regel, welche bei 79.1 km/h einem metrischen Abstand von rund 13.2 Metern entspricht.