bei überraschendem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs (also auch bei einer Notbremsung) rechtzeitig halten kann (MAEDER, a.a.O., N 48 zu Art. 34 SVG). Bei der Einschätzung des gebotenen Abstands muss der Fahrzeugführer die gesamten Umstände und damit zahlreiche Faktoren, u.a. den Einfluss der Geschwindigkeit auf den Anhalteweg, die Reaktionszeit und die Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse, berücksichtigen. Aufgrund der Komplexität dieser Faktoren hat sich in der Praxis zunächst die Faustregel herausgebildet, wonach für die Bemessung des ausreichenden Abstands bei Personenwagen auf die «Zwei-Sekunden»-Regel resp.