dass es sich um eine besonders heikle Verkehrssituation handle und es in Anbetracht der Situation wahrscheinlich gewesen sei, dass der Lieferwagen den einfahrenden Fahrzeugen Platz machen würde, sei es durch Bremsen oder einen Spurwechsel. Ein verantwortungsvoller Lenker hätte in der vorliegenden Situation nicht mit so knappem Abstand zum vorderen Fahrzeug die Normalspur überquert, sondern wäre mit geringerer Geschwindigkeit und ausreichend Abstand auf die Autobahn bzw. die Überholspur gefahren. Der Beschuldigte habe im Sinne der Rechtsprechung rücksichtslos und damit grob fahrlässig gehan-