Es sei in dieser Situation sehr wahrscheinlich gewesen, dass die Lenkerin des auf der Normalspur fahrenden Lieferwagens auf die Autos auf der Einfahrspur reagieren würde; sei dies durch einen Wechsel auf die Überholspur oder durch ein Verlangsamen auf der Normalspur. Auch ein Beschleunigen des Lieferwagens auf der Normalspur sei denkbar gewesen, so dass die vor dem Beschuldigten fahrenden Fahrzeuge die Möglichkeit gehabt hätten, auf die Autobahn (und vor das Fahrzeug des Beschuldigten) einzufahren.