Die Kammer geht somit beweiswürdigend davon aus, dass der Beschuldigte am 5. März 2021, ca. 12:05 Uhr, über die Autobahneinfahrt Wimmis auf die Autobahn A6 Süd Thun in Richtung Spiez auffuhr, wobei vor ihm mindestens zwei weitere Fahrzeuge auf der Einfahrspur fuhren. In der Folge wechselte der Beschuldigte hinter dem Lieferwangen von der Einfahrspur über die Normalspur direkt auf die Überholspur. Während diesem Spurwechsel fuhr der Beschuldigte mit einem zeitlichen Abstand von höchstens 0.56 Sekunden zu dem vor ihm fahrenden Lieferwagen und mit einer Geschwindigkeit von mindestens 79.1 km/h und höchstens 89.5