Bei der gefahrenen Geschwindigkeit entspreche der zeitliche Abstand von 0.56 Sekunden einem metrischen Abstand von höchstens 14 Metern (pag. 287). Hierzu ist festzuhalten, dass das Gutachten – soweit es einen metrischen Abstand von höchstens 14 Metern bestimmt – offenbar von der festgestellten Höchstgeschwindigkeit von 89.5 km/h (84.3 km/h + 5.2 km/h) ausgeht. So entsprechen 89.5 km/h rund 24.86 m/s. Bei einem zeitlichen Abstand von 0.56 Sekunden resultiert damit ein metrischer Abstand von rund 13.92 Metern, also knapp 14 Metern.