12. Beweiswürdigung der Kammer Betreffend die auf der SatSpeed-Aufzeichnung ersichtlichen Handlungsabläufe zum Vorfall vom 5. März 2021, 12:05 Uhr, auf der Autobahn A6 Süd von Thun in Richtung Spiez, kann auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 207 ff., S. 6 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Auf der SatSpeed-Auf- zeichnung ist erkennbar, dass die Sichtverhältnisse auf der Autobahn gut waren, wenngleich es leicht regnete.