9. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Es ist unbestritten und kann aufgrund der SatSpeed-Aufzeichnung als erstellt gelten, dass der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug (Nummernschild F.________) am 5. März 2021 um ca. 12:05 Uhr über die Autobahneinfahrt Wimmis auf die Autobahn A6 Süd von Thun in Richtung Spiez fuhr und unmittelbar anschliessend einen Spurwechsel von der Einfahrspur über die Normalspur direkt auf die Überholspur vornahm.