8. Anklagesachverhalt / Vorwurf gemäss Strafbefehl Im Strafbefehl vom 28. Juni 2021 (pag. 55 f.), welcher als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO), wird dem Beschuldigten in Ziff. 1 der folgende Sachverhalt vom 5. März 2021, 12:05 Uhr, auf der A6 Süd Richtung Spiez, vorgeworfen: a) A.________ fuhr als Lenker eines Personenwagens rücksichtslos von der Einfahrspur direkt auf den Überholstreifen, (b) wobei er einen nicht ausreichenden Abstand zum vor ihm auf dem Normalstreifen fahrenden Fahrzeug hielt, welches im Begriff war, ebenfalls auf den Überholstreifen zu fahren.