7. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung sowie der Aussagenwürdigung kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 204 f., S. 4 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Das Gericht würdigt Gutachten grundsätzlich nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Auch wenn das gerichtlich eingeholte Gutachten grundsätzlich der freien Beweiswürdigung unterliegt, darf das Gericht in Fachfragen nicht ohne triftige Gründe von ihm abrücken und muss Abweichungen begründen (BGE 141 IV 369 E. 6.1).