Zudem wurde er zu einer Verbindungsbusse von CHF 500.00 verurteilt, unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung. Weiter auferlegte die Vorinstanz dem Beschuldigten die Verfahrenskosten im Umfang von CHF 2'330.00, sich zusammensetzend aus Gebühren der Staatsanwaltschaft von 500.00, Gebühren des Gerichts von CHF 1'800.00 sowie Auslagen von CHF 30.00 (pag. 181 ff.).