In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen wurde der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 960.00, verurteilt, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgelegt wurde. Zudem wurde er zu einer Verbindungsbusse von CHF 500.00 verurteilt, unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung.