1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) erklärte A.________ (nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 7. Dezember 2021 der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 5. März 2021 auf der A6 Süd Richtung Spiez, für schuldig. In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen wurde der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 960.00, verurteilt, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgelegt wurde.