1. Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 05.11.2018 (pag. 1857 f.) wurde die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt L.________ (07.07.2018-09.10.2018) bereits bestimmt. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 4’883.00 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt L.________ die Differenz von CHF 1'077.00 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).