37 Die Polizei- und Untersuchungshaft von 231 Tagen (07.07.2018 bis 20.02.2019 und 29.06.2020 bis 30.06.2020) wird im Umfang von 231 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 13'349.85 und Auslagen von CHF 8'596.35, insgesamt bestimmt auf CHF 21'946.20. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6'000.00.