Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 5. November 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen von November 2017 bis am 07.07.2018 in D.________ und evtl. anderswo durch den Konsum einer unbestimmten Menge Kokain (Ziff. I.B.2. AKS) infolge Eintritts der Verfolgungsverjährung, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten, eingestellt wurde. 2. A.________ freigesprochen wurde