Die Erwägungen werden zum besseren Verständnis auszugsweise zitiert: Das beschlagnahmte Fahrzeug M.________(Auto) mit den zwei eingebauten Drogenverstecken wurde für die Transporte des Kokains aus Holland in die Schweiz und somit zum Zwecke des Drogenhandels eingesetzt, womit dieses dazu diente, Straftaten zu verüben. Anlässlich der Hauptverhandlung hat A.________ geltend gemacht, dass er das AF.________ aus dem M.________(Auto) – bzw. das gesamte Fahrzeug (pag. 2491) – zurückerhalten möchte. Das AF.________ allein weist keinen strafrechtlich relevanten Bezug auf und kann dem Beschuldigten ausgehändigt werden.