Sodann hat die oberinstanzliche Verhandlung lediglich 4.5 Stunden gedauert, was ebenfalls zu korrigieren ist. Im Ergebnis werden somit 26.5 Stunden entschädigt. Dies ergibt eine amtliche Entschädigung von CHF 5'732.65. Das volle Honorar wird auf CHF 7'159.70 festgesetzt. Zufolge seines Unterliegens im oberinstanzlichen Verfahren hat der Beschuldigte dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 5'732.65 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B._____