Der Beschuldigte ist seinen Unterhaltspflichten nicht nachgekommen und hat insbesondere auch in Phasen keinen Unterhalt bezahlt, in denen er über die finanziellen Möglichkeiten verfügt hätte. So rechtfertigte er etwa die Transportfahrten damit, er habe Unterhaltsschulden gemacht, verwendete das damit verdiente Geld dann jedoch nicht, um Unterhalt zu bezahlen. Auch strengte er Ende 2017 zwar ein Abänderungsverfahren betreffend die Unterhaltsregelung an, erschien dann aber am 14. März 2018 nicht zur Einigungsverhandlung, zahlte den Kostenvorschuss nicht und war für die Behörden nicht mehr erreichbar (pag. 1415).